Zürcher Verkehrsverbund (ZVV)
Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ist der grösste Verkehrsverbund der Schweiz. Er übernimmt die ganzheitliche strategische Planung sowie die Koordination, Vermarktung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich. Er ist eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und bildet eine Holding über rund 40 unabhängige Unternehmen (Schweizerische Bundesbahnen, PostAuto AG, regionale Verkehrsbetriebe sowie diverse kleinere Busbetriebe, Bergbahnen und Schifffahrtslinien) im Kanton Zürich. Zugleich ist der ZVV die oberste verkehrspolitische Instanz im Kanton Zürich und ist funktional der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion angegliedert.
Im langjährigen Durchschnitt wurden knapp zwei Drittel des Aufwands des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich mit den Einnahmen aus Ticketverkäufen, weiteren Erträgen und Beteiligungen des Bundes und den Nachbarkantonen gedeckt. Die restlichen Kosten tragen der Kanton Zürich und die Gemeinden je zur Hälfte.
Regionale Verkehrskonferenzen
Die Gemeinden des Kantons Zürich sind in 12 Regionalen Verkehrskonferenzen (RVK) organisiert. Die Gemeinde Knonau ist Mitglied der Regionalen Verkehrskonferenz Knonaueramt und ein Gemeinderat vertritt die Gemeinde an den Sitzungen (in der Regel zwei Mal pro Jahr). In dieser arbeiten die Gemeinden der Region mit dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zusammen, um Anliegen zum öffentlichen Verkehr zu koordinieren.
Aufgaben
Die Regionale Verkehrskonferenz übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
- Koordination der Anliegen und Anträge der Gemeinden zum öffentlichen Verkehr;
- Mitwirkung bei der Angebotsplanung des Zürcher Verkehrsverbunds;
- Stellungnahmen zu Fahrplanänderungen im Rahmen des kantonalen Fahrplanverfahrens;
- Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen Gemeinden, ZVV und Transportunternehmen;
- Vertretung regionaler Interessen gegenüber dem ZVV.
Die Verkehrskonferenz trifft selbst keine verbindlichen Entscheide über Fahrpläne oder den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Sie sorgt jedoch dafür, dass die Anliegen der Gemeinden koordiniert und mit einer gemeinsamen regionalen Stimme in die Planung des ZVV einfliessen.
Rechtliche Grundlage
Die Regionale Verkehrskonferenz ist kein Zweckverband, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Mitwirkungs- und Koordinationsgremium der Gemeinden. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und erfüllt keine selbstständigen Verwaltungsaufgaben. Ihre Aufgabe besteht darin, die Interessen der Gemeinden gegenüber dem Zürcher Verkehrsverbund zu bündeln und zu koordinieren.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) sowie in der Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung).
Abgrenzung zur Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK)
Die ZPK plant die räumliche Entwicklung der Region und stimmt Siedlung, Landschaft und Verkehr aufeinander ab. Die RVK vertritt die Interessen der Gemeinden bei der Planung und Weiterentwicklung des Angebots des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Zürcher Verkehrsverbund.
Beide Organisationen ergänzen sich dadurch bei der Weiterentwicklung der Mobilität im Knonaueramt.