Umwelt
Naturschutz / Biodiversität
In einem Leitbild Naturschutz und Biodiversität [pdf, 142 KB] werden die kommunalen Anstrengungen im Naturschutz und zur Förderung der Biodiversität geregelt.
Landschafts-Entwicklungs-Konzept (LEK)
Die LEK-Kommission sorgt für eine Vernetzung von Land- und Forstwirtschaft, Natur, Landschaft und Gewässer.
Naturnetz Knonauer Amt
Natur und Landschaft sind einer der wichtigsten Faktoren für die Wohn- und Standortqualität des Knonauer Amts. Auch im Knonauer Amt steht die Biodiversität unter Druck. Das Naturnetz Knonauer Amt fördert durch Vernetzungsarbeit die Erhaltung und Steigerung der Biodiversität im Knonauer Amt. Es vernetzt in diesen Bereichen tätige Akteure und Projekte und somit auch deren Expertenwissen und Erfahrung. Und es vermittelt ebenso zwischen Akteuren im öffentlichen und privaten Sektor. Ziel ist, auf diese Weise ein ganzheitliches Zusammenwirken auf regionaler Ebene zugunsten der Biodiversität anzuregen und zu unterstützen.
Neobiota-Bekämpfung (Neophyten / Neozoen)
Den Gemeinden kommt eine Schlüsselrolle bei der Vermeidung von Schäden durch gebietsfremde Arten zu (Neophyten / Neozoen). Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort und sind die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung. Dazu wurde eine kommunale Neophythen-Strategie [pdf, 1.4 MB] entwickelt und eine Neobiota-Kontaktperson definiert, welche Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinde bildet und erste Anlaufstelle für Privatpersonen ist.
Blumenwiesen
Eine wilde Wiese! - Unser Beitrag für mehr Biodiversität.
Blumenwiesen sind unverzichtbar für die Förderung der Artenvielfalt. Sie bieten wertvollen Lebensraum für Insekten, Vögel und kleine Säugetiere, fördern die Vernetzung der Natur und sind eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten wie Wildbienen, Schmetterlinge und Co.
Im Frühsommer zeigen sich Wildblumenwiesen von der schönsten Seite und werden zu Hotspots der Artenvielfalt.
Wildblumenwiesen sind pflegeleicht, denn sie müssen nur selten gemäht werden. Zwischendurch mag es hier etwas «unordentlich» aussehen, aber das macht durchaus Sinn: Auch langsam wachsende Blumen und Gräser haben so genug Zeit, zu blühen und sich zu versamen – die beste Garantie für ein buntes Farbenmeer im nächsten Jahr.
Leinenpflicht
Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Leinenpflicht [pdf, 40 KB].