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Zweckverband

Der Zweckverband ist die wichtigste Form der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden. Zweckverbände erfüllen unterschiedlichste Aufgaben wie etwa die Abwasserreinigung, die Feuerwehr, oder die Regionalplanung. Die beteiligten Gemeinden (Verbandsgemeinden) können so Leistungen gemeinsam erbringen, die sonst jede Gemeinde für sich anbieten müsste. Zudem bietet dies wirtschaftliche Vorteile.

Juristisch gesehen ist ein Zweckverband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Organen. Er kann also Aufgaben in eigenem Namen und eigener Verantwortung wahrnehmen.

Für jeden Zweckverband muss in Statuten geregelt werden, wie er organisiert ist und welche Aufgaben ihm übertragen werden. Die Statuten gehen den Gemeindeordnungen vor. Ein Zweckverband führt ausserdem einen eigenen Haushalt. Die Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinden stimmen an der Urne über die Statuten des Zweckverbands ab. Auch für diese Körperschaften gelten die Volksrechte in der Gemeinde. Der Zweckverband untersteht der allgemeinden Aufsicht des Bezirksrats, der Direktion der Justiz und des Innern sowie des Regierungsrats.

Man unterscheidet zwischen zwei Formen von Zweckverbänden: Sie können mit oder ohne Delegiertenversammlung organisiert werden.

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