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Friedensrichteramt

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Das Formular eines Schlichtungsgesuchs kann online ausgefüllt werden.

Friedensrichter

Der für die Gemeinde Knonau zuständige Friedensrichter Juan Carlos Conde ist vorzugsweise per E-Mail oder auf dem Postweg zu kontaktieren (Gemeindeverwaltung Knonau, Friedensrichteramt, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau).

Telefonische Anfragen sind an die Gemeindeverwaltung zu richten, die diese an den Friedensrichter weiterleitet. Ein direkter telefonischer Erstkontakt ist nicht möglich.

Zuständigkeiten des Friedensrichters

Friedensrichter sind unter anderem für folgende Rechtsgebiete zuständig und können auf Antrag der klagenden Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst und damit die Wirkungen eines gerichtlichen Urteils hat.

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

Weitere Informationen finden Sie beim Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich und den Zürcher Zivil- und Strafgerichten.

Für folgende Rechtsgebiete sind die Friedensrichter nicht zuständig, die zuständigen Stellen sind direkt zu kontaktieren.

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis