Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Die Finanzhaushalte der Gemeinden und Zweckverbände müssen von einer
- finanzpolitischen und einer
- finanztechnischen Prüfstelle geprüft werden.
- Zudem findet eine aufsichtsrechtliche Prüfung statt.
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist für die finanzpolitische Prüfung zuständig. Das Handbuch für die Rechnungsprüfungskommissionen der Zürcher Gemeinden dient der Konkretisierung der finanzpolitischen Prüfung und beschreibt die wesentlichen Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Ausführungsbestimmungen für die Rechnungsprüfung bei den Zürcher Gemeinden.