Baukommission
Die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Kompetenzen der Baukommission sind in Art. 13 des Geschäfts- und Kompetenzreglements geregelt.
Zusammensetzung
Die Baukommission besteht aus zwei Mitgliedern. Präsident ist der Bauvorstand, Vizepräsident der Tiefbauvorstand. Der Bausekretär führt das Protokoll.
Aufgaben
Der Baukommission stehen zuhanden des Gemeinderates zu:
- die Überprüfung der Baugesuche und deren Begutachtung;
- die Vorberatung von Richt- und Nutzungsplänen;
- die Bearbeitung der Belange des Natur- und Heimatschutzes;
- die Begutachtung von Bau- und Niveauplänen;
Die Beratungstätigkeit der Bauherrschaften hat durch den Bausekretär zusammen mit dem beauftragten Kontrollorgan zu erfolgen.
Kompetenzen
Die Baukommission übt in Bau- und Planungsfragen die beratende Funktion des Gemeinderates aus. Der Baukommission stehen die folgenden selbstständigen Entscheidungsbefugnisse zu:
- Bewilligungserteilung für Geschäfte, die im Anzeigeverfahren bewilligt werden können, die nicht in der alleinigen Kompetenz des Bausekretärs liegen.
- Beizug von Verwaltungsvorsteher zur Beratung von Geschäften, die ihre Verwaltungsbereiche betreffen;
- Delegation der materiellen und rechtlichen Beurteilung der Baugesuche an das Baugesuchskontrollorgan;
- Beizug von neutralen Fachexperten in Spezialfällen;
- Abnahme von Bemusterungen;
- Delegation der Baukontrollen.
- Antragstellung an den Gemeinderat: Für Aufträge an Berater, die Kosten nach sich ziehen, welche nicht budgetiert oder/und die Kompetenzsumme die Bauvorstandes übersteigen, stellt er Antrag an den Gemeinderat.
Esther Breitenmoser |
Präsidentin, Bauvorständin des Gemeinderates E-Mail / 044 768 50 54 (Telefon Hochbausekretariat) |
Marcel Bosshart |
Vize-Präsident, Tiefbauvorstand des Gemeinderates |
Patrick Wälter |
Gemeindeingenieur |
Nicole Wild |
Hochbausekretariat, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau |