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Deponie Zugerweid Knonau

Ausgangslage

Im Juli 2014 wurde durch die Baudirektion des Kanton Zürich eine Standortstudie für Aushubdeponien durchgeführt. Der Standort Zugerweid in Knonau wurde für eine richtplanerische Festsetzung vorgeschlagen, in der Folge von der regionalen Planungsgruppe (Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt) zur Festsetzung im regionalen Richtplan beantragt und mit Beschluss des Regierungsrates am 24. August 2022 festgesetzt.

Die Peter Schmid Baudienstleistungen AG plant nun am Standort Zugerweid eine Deponie Typ A zu errichten und zu betreiben. Gemäss nationaler Abfallverordnung 1 handelt es sich bei einer Deponie Typ A um einen Standort, an welchem unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial abgelagert wird. Dies entspricht nicht verwertbarem, natürlichem Erdmaterial, Lockergestein und gebrochenem Felsmaterial.

Mit dem geplanten Ablagerungsvolumen untersteht das Projekt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Basierend auf dem Leitfaden «Planen, errichten und betreiben von Deponien Typ A (Aushubdeponien)» der Baudirektion des Kantons Zürich ist nach dem regionalen Richtplaneintrag für eine Deponie Typ A vor der Baubewilligung ein kantonaler Gestaltungsplan festzusetzen. Das massgebende Verfahren ist somit das Gestaltungsplanverfahren.

Projektverlauf

2014 Standortstudie für Aushubdeponien

Im Juli 2014 wurde durch die Baudirektion des Kanton Zürich eine Standortstudie für Aushubdeponien durchgeführt. Der Standort Zugerweid in Knonau wurde für eine richtplanerische Festsetzung vorgeschlagen.

2020/22 Regionaler Richtplan Knonaueramt

Im Regionalen Richtplan Knonaueramt wird die Deponie Zugerweid als Standort für eine regionale Aushubdeponie Typ A (unverschmutztes mineralisches Aushubmaterial) festgesetzt. Dabei wurde die Forderung berücksichtigt, eine möglichst siedlungsverträgliche Erschliessung in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden sicherzustellen.

Die öffentliche Auflage der Teilrevision 2020 erfolgte vom 18. Juni bis 17. August 2021. Gestützt auf die eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete die Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK) den Entwurf. Die Delegiertenversammlung verabschiedete die Vorlage am 10. November 2021. Der Regierungsrat setzte den Richtplan am 24. August 2022 fest, Rechtsmittel wurden keine erhoben.

2025/26 Vorprüfung Kantonaler Gestaltungsplan

Die Firma Peter Schmid Baudienstleistungen AG reichte am 13. Februar 2025 den kantonalen Gestaltungsplan Zugerweid mit Umweltverträglichkeitsbericht beim Amt für Raumentwicklung (ARE), Baudirektion Kanton Zürich, zur Vorprüfung ein.

Die Gemeinde Knonau nahm am 28. April 2025 dazu Stellung. Ihre Eingabe umfasste insbesondere Anliegen zu Zweck, Etappierung und Ausmass der Deponie, zu den Transportwegen, zu naturnahen Flächen sowie zur Revitalisierung des Gfängbachs und zur Abflusssituation des Baareggerbachs.

Weiteres Vorgehen

Stand März 2026 ist das Gesuch weiterhin in der Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung (ARE), Baudirektion Kanton Zürich.

Die offizielle Anhörung gemäss § 7 PBG wird zusammen mit der öffentlichen Auflage durchgeführt. Einwendungen und Stellungnahmen müssen von der Baudirektion geprüft, gewürdigt und im Mitwirkungsbericht beantwortet werden. Sie begründen aber keinen Anspruch auf eine Projektänderung. Vor der Festsetzung durch die Baudirektion § 84 PBG ist die Gemeinde über das Ergebnis der Planauflage zu orientieren. Berechtigten Begehren der Gemeinde ist bei der Festsetzung zu entsprechen.

Anschliessend wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt. Erst nach der Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans besteht ein Rechtsmittel. Beschwerdeinstanz ist das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

Kontakt

Fragen können per Mail an Gemeindepräsidentin Esther Breitenmoser gerichtet werden.