Datenschutz
Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich |
Die zentrale Aufgabe der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürichbesteht im Schutz der persönlichen Daten und damit der Privatsphäre der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich. Sie ist zuständig für die kantonale Verwaltung, Kantonspolizei, Gemeinden, Schulen, Spitäler und weitere öffentliche Organe im Kanton Zürich un berät und unterstützt Sie bei Fragen zu Datenbearbeitungen von öffentlichen Organen im Kanton Zürich. Diese Dienstleistung können Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines öffentlichen Organs und als Privatperson in Anspruch nehmen. |
Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) | Bei Datenschutzfragen zur Bundesverwaltung, zu privaten Organisationen oder Unternehmen kontaktieren Sie bitte den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). |
Bearbeitung von Einwohnerdaten
Die Gemeinde ist gemäss § 38 Gemeindegesetz verpflichtet, das Einwohnerregister zu führen. Die Einwohnerkontrolle gibt Behörden und Ämtern Einsicht und Auskünfte, soweit sie ihrer bedürfen und das Gesetz über den Schutz der Personendaten (Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)) dies zulässt. Die Personendaten werden anlässlich der Anmeldung aufgenommen, wobei verschiedene Dokumente vorgelegt werden müssen, um die Angaben überprüfen zu können.