Navigieren in Knonau

Personenschutzräume

Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten.

Mit dem Ziel, der gesamten Bevölkerung einen Schutzplatz zur Verfügung zu stellen, gilt für Privatpersonen wie auch für die öffentliche Hand grundsätzlich die sogenannte Schutzraumbaupflicht. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern lösen die Pflicht zur Erstellung der notwendigen Anzahl Schutzplätze aus.

Ob und in welcher Anzahl Schutzplätze zu erstellen sind, ist Gegenstand der kommunalen Baubewilligung.

Kontrollorgan für die Schutzbauten (KO)

Beratung, Projektgenehmigung und Bauabnahme für neu zu erstellende Schutzräume erfolgt durch das Kontrollorgan für die Schutzbauten (KO) ihrer Gemeinde.

Küenzi, Patrick, ewp AG, Mail / 044 763 42 59

Schutzraumkontrolleur (SRK)

Beratung in Ausrüstungsfragen und die periodischen Kontrollen (mindestens alle sechs Jahre) erfolgen durch den Schutzraumkontrolleur (SRK) ihrer Gemeinde.

Haab, Alfred, PSK Albis, Mail / 044 762 60 68 / 079 207 78 05

open positions