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Steuerrechnung

Staats- und Gemeindesteuern

Die Rechnung über die Staats- und Gemeindesteuern wird Ihnen vom Gemeindesteueramt zugestellt.

Die provisorische Rechnung erhalten Sie im Februar/März des jeweiligen Steuerjahres. Grundlage für die Rechnung bilden Ihre letzten definitiven Steuerfaktoren. Stimmen Ihre finanziellen Verhältnisse für das aktuelle Jahr in erheblichem Masse nicht mehr mit den Grundlagen der provisorischen Rechnung überein, so können Sie Ihre mutmasslich geschuldeten Steuern selbst berechnen und im Online-Schalter eine Korrektur der provisorischen Rechnung verlangen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ohne Rückmeldung an des Gemeindesteueramt, selbstständig einen anderen Steuerbetrag in die leeren Einzahlungsscheine, welche Sie mit der provisorischen Rechnung erhalten haben, einzusetzen. Beachten Sie, dass bei zu tiefen Steuerzahlungen Ausgleichszinsen anfallen.

Die definitiven Steuerrechnungen erhalten Sie erst ab dem Folgejahr nach Einreichung der Steuererklärung und definitiver Veranlagung durch das Gemeindesteueramt oder das Kantonale Steueramt Zürich. Bestandteil der Schlussrechnung ist immer auch die Ausgleichszinsrechnung.

Direkte Bundessteuer

Die Rechnung über die Direkte Bundessteuer wird Ihnen vom Kantonalen Steueramt Zürich zugestellt.