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Behörden

Behörden

Behörden sind Kollegialorgane. Zwingende Behörden in politischen Gemeinden und Schulgemeinden sind:

  • der Gemeindevorstand (Gemeinderat / Schulpflege)
  • die Rechnungsprüfungskommission
  • die Schulpflege (eigenständige Kommission), wenn die politische Gemeinde auch die Aufgaben der Volksschule wahrnimmt

Im Übrigen können weitere Gemeindebehörden (eigenständige und unterstellte Kommissionen) freiwillig eingeführt werden.

In einem weiter gefassten Behördenbegriff werden auch die Gerichte als Behörde qualifiziert.

 

Kommissionen

Eine Kommission ist eine besondere Behörde, die für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben von den Gemeinden geschaffen wird. Ihr Zweck ist es, den Gemeindevorstand zu entlasten oder Fachpersonen bzw. externe Vertreterinnen oder Vertreter politischer Kräfte für die Auf­gaben­erfüllung beizuziehen.

Die Gemeinden können für ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Kommissionen schaffen. Es gibt zwei Formen von Kommissionen:

  • Eigenständige Kommissionen, deren Ausgestaltung die Stimm­berechtigten bestimmen und die bei der Aufgaben­erfüllung an die Stelle des Gemeindevorstands treten.
  • Unterstellte Kommissionen, deren Ausgestaltung im Wesentlichen der Gemeindevorstand festlegt und die bei der Aufgaben­erfüllung unter der Aufsicht des Gemeindevorstands stehen.