Wegzug (Einwohnerkontrolle)
Bitte denken Sie daran, Ihren Wegzug innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle persönlich oder via e_Umzug zu melden und folgende Schriften mitzubringen oder einzusenden.
| Schweizerische Staatsangehörige | Schriftenempfangsschein |
| Ausländische Staatsangehörige | Ausländerausweis |
Militärdienstpflichtige beachten bitte die Hinweise unter www.amz.zh.ch.