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Verein Zürcher Wanderwege

Fuss- und Wanderwege erschliessen Siedlungsgebiete bzw. Erholungsräume für Fussgängerinnen und Fussgänger und bilden damit einen wichtigen Bestandteil des gesamten Verkehrsnetzes. Die vom Kanton Zürich betriebenen Fuss- und Wanderwege sind in den regionalen Richtplänen eingetragen. Die Fuss- und Wanderwege sind in rechtlicher Hinsicht Staatsstrassen.

Seit 1933 planen, pflegen und signalisieren die Verantortlichen des gemeinnützigen Vereins Zürcher Wanderwege die etwa 3’000 Kilometer Wanderwege im Kanton Zürich. Der Verein wird durch den Regierungsrat mit der Signalisation des Fuss- und Wanderwegnetzes gemäss den regionalen Verkehrsrichtplänen beauftragt. Für die Rückerstattung des Signalisations- und Verwaltungsaufwands wird jeweils eine gebundene Ausgabe zulasten des Strassenfonds gesprochen.