Körperschaften des Kantonalen Rechts
Körperschaften des kantonalen Rechts sind öffentlich-rechtliche Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch ein kantonales Gesetz oder gestützt darauf errichtet werden. Im Gegensatz zu Anstalten bestehen Körperschaften aus Mitgliedern, welche Träger der Organisation sind und an deren Willensbildung mitwirken. Sie erfüllen öffentliche Aufgaben im eigenen Namen und in eigener Verantwortung, stehen aber unter der Aufsicht des Kantons.
Nicht zu verwechseln ist die kantonale gesetzliche Grundlage mit dem abzudeckenden Gebiet der Aufgabenerfüllung. So kann eine solche Körperschaft auch rein kommunale Aufgaben erfüllen.
Typische Beispiele sind Unterhalts- oder Meliorationsgenossenschaften, Wasserversorgungs- oder Forstkorporationen sowie kirchliche Körperschaften. Zudem sind Zweckverbände ebenfalls Körperschaften des kantonalen Rechts. Die zentralsten aller Körperschaften des kantonalen Rechts sind die politischen Gemeinden selbst.