Gemeinsame Anstalt
Die gemeinsame Anstalt ist ein öffentliches Unternehmen. Als solches führt sie wie eine Gemeinde einen eigenen Haushalt mit eigener Bilanz. Ihr Personal ist öffentlich-rechtlich angestellt.
Die gemeinsame Anstalt kennt kein Legislativorgan und damit auch keine demokratischen Entscheidungsprozesse.
Die Trägergemeinden bestellen gemeinsam die Anstaltsorgane, üben gemeinsam die Aufsicht über sie aus und nehmen gemeinsam ihre Einflussmöglichkeiten wahr.
Die Begründung einer gemeinsamen Anstalt bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Rechtsgrundlage der gemeinsamen Anstalt ist ein Anstaltsvertrag zwischen den Gemeinden, der von den Stimmberechtigten an der Urne beschlossen wird.