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Ausgliederung

Eine Ausgliederung liegt vor, wenn eine Gemeinde eine oder mehrere Aufgaben einer Gemeindeanstalt oder einer juristischen Person des Privatrechts (z.B. Aktiengesellschaft) dauerhaft überträgt. Diese plant, steuert und vollzieht die Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung.

Die Gemeinde Knonau hat aktuell keine Aufgaben dauerhaft ausgegliedert.