Meldepflicht für Findeltiere
Wer ein verlorenes Tier findet, muss dies unverzüglich der Findeltiermeldestelle seines Wohnkantons mitteilen (Art. 720a ZGB). Kann die Eigentümerin oder der Eigentümer des Tieres innerhalb von zwei Monaten nicht gefunden werden, geht das Tier ins Eigentum der Finderin oder des Finders über, sofern sie oder er das Tier während dieser zwei Monaten bei sich aufgenommen und betreut hat und das Tier adoptieren möchte (Art. 722 ZGB). Hierzu gibt die kantonale Findeltiermeldestelle das entsprechende Tier frei.
Gefundene und vermisste Katzen, Wellensittiche, Schildkröten und andere Tiere können online bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) registriert werden. Die Online-Meldung bei der STMZ ist gratis.