Ombudsstelle des Kantons Zürich
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Die Ombudsstelle des Kantons Zürich nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen kantonale Behörden und Amtsstellen - und wo zuständig auch gegen Gemeinden - entgegen, prüft sie und bemüht sich durch Vermittlung um eine einvernehmliche Lösung. Rechtlich zwingende Anordnungen (Entscheidungen, Verfügungen, Massnahmen) trifft er jedoch nicht; das bleibt Sache der Rechtsmittelinstanzen (Einsprache- und Rekursbehörden, Verwaltungsgericht) bzw. Aufsichtsbehörden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Persönlichkeit und nur dem Kantonsrat gegenüber verantwortlich, von dem er auch ernannt wird.