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Wegzug (Einwohnerkontrolle)

In dieser Rubrik können unsere Dienstleistungen in alphabetischer Reihenfolge oder nach Bereichen gefunden werden.

Bitte denken Sie daran, Ihren Wegzug innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle persönlich oder via e_Umzug zu melden und folgende Schriften mitzubringen oder einzusenden.

Schweizerische Staatsangehörige Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige Ausländerausweis

       Militärdienstpflichtige beachten bitte die Hinweise unter www.amz.zh.ch.