eFristverlängerung für die Steuererklärung
Die Fristerstreckung muss noch vor Ablauf der laufenden Frist gestellt werden. Ist eine Frist abgelaufen, so kann keine Fristerstreckung mehr gewährt werden. Rechtzeitig eingereichte Fristerstreckungsgesuche gelten ohne gegenteiligen schriftlichen Entscheid als stillschweigend bewilligt. Fristerstreckungen werden jedoch längstens bis zum 30. November des jeweiligen Steuerjahres gewährt.
Link: Fristerstreckungsgesuch zur Einreichung der Steuererklärung
Preis: gratis