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Meldung von Mieterwechseln

Gemäss § 33a des Gemeindegesetzes des Kantons Zürich ist ein Zuzug, Umzug in der Gemeinde oder ein Wegzug der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Mit dem eCH-0112-Standard haben Sie zwei Möglichkeiten, ihre Meldungen bequem an die Einwohnerkontrolle abzusetzen:Kleinere, mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können mittels oben stehendem Link des Bundesamtes für Statistik ihre Einzugs-und Auszugsanzeigen absetzen.Grössere Liegenschaftsverwaltungen können ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden ist. Falls Sie sich für diese Variante entschieden haben, bitten wir Sie, mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harm@bfs.admin.ch Kontakt aufzunehmen.

Preis: gratis

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