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Obligatorische Schiesspflicht

Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die als am Sturmgewehr ausgebildet gelten, erfüllen im Jahr nach der Absolvierung der Rekrutenschule bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht und Abrüstung, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische und ausserdienstliche Schiessübung mit der persönlichen Waffe.

In Knonau wird das "Obligatorische" vom Feldschützenverein organisiert und die Daten auf dieser Webseite publiziert.

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