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Todesfall

Meldung eines Todesfalls Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Bestattungsamt gemeldet werden.
Todes-bescheinigung Tritt der Tod im Spital ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt an das Bestattungsamt geschickt. Ist der Tod zu Hause eingetroffen, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Sie ist Grundlage für die Ausführung der Bestattung.
Überführung des Verstorbenen

Das Überführen der verstorbenen Person wird durch das Bestattungsamt veranlasst. Die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.

Die Gemeinde stellt einen standardisierten Holzsarg oder eine Holz-Urne zur Verfügung. Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Knonau hatten, werden die einfachen Bestattungskosten durch die Gemeinde übernommen. Mehrkosten infolge spezieller Wünsche gehen zulasten der Angehörigen.

Grabwahl

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten im Friedhof Knonau beigesetzt zu werden: Erdbestattungsgrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Kindergrab, Familiengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdgrab, Urnengrab beigesetzt werden.

Die Grabwahl soll im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in diesen Fragen.

Abdankungsfeier

Die Abdankungsfeier findet in der Regel je nach Konfession in den entsprechenden Kirchen statt. Es ist auch möglich, auf eine offizielle Feier zu verzichten oder lediglich am Grab eine Besinnung zu halten.

Das Datum der Abdankung legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Bestattungen beginnen in der Regel um 13.30 Uhr mit anschliessender Abdankungsfeier in der jeweiligen Kirche. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt.

Todesanzeige

Das Bestattungsamt erstellt die Bestattungsanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen. Auch die öffentlichen Stellen werden vom Bestattungsamt direkt informiert (Steueramt, Einwohnerkontrolle, AHV-Zweigstelle). Es ist Ihnen überlassen, ob sie eine zusätzliche persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben.

Grabunterhalt

Der Grabunterhalt geht während der ordentlichen Ruhefrist von 20 Jahren (Familiengrab 50 Jahre) zulasten der Angehörigen. Es ist Ihnen freigestellt, den Unterhalt selbst zu besorgen, oder im Rahmen eines Grabpflegevertrages den Werkdienst mit der Pflege zu beauftragen.

Testaments-eröffnung

Wer sich im Besitze eines Testaments einer verstorbenen Person befindet, ist verpflichtet, dieses der Erbschaftsbehörde zur Eröffnung einzureichen (Art. 556 ZGB). Auch für weitere erbrechtliche Angelegenheiten ist das Bezirksgericht Affoltern am Albis zu kontaktieren.

Steuerinventar

Das Steueramt stellt der anlässlich des Todesfallgesprächs definierten Vertretung innert 14 Tagen nach dem Eintreffen des Todesfalles die unterjährige Steuererklärung mit den Spezialformularen zur Aufnahme des Steuerinventars zu.

Besteht Gefahr, dass Teile des zu inventierenden Vermögens der Inventarisation entzogen werden, oder liegen Anzeichen dafür vor, dass der Verstorbene zu Lebzeiten seine Steuerpflicht nicht richtig erfüllt hat, so kann das Gemeindesteueramt die sofortige Siegelung anordnen. Der Entscheid darüber, ob genügende Gründe zur Siegelung des Nachlasses vorhanden sind, und die Durchführung der Siegelung sind Sache des Gemeindesteueramtes.

Weitere Informationen Die Wegleitung im Todesfalle wurde als Wegweiser und Hilfe für Betroffene ausgearbeitet. Im Weiteren kann auf die Friedhofverordnung verwiesen werden. Beide Dokumente finden Sie im Onlineschalter (Rubrik Bestattungsamt).

Haben Sie Fragen?

Der Tod eines Angehörigen macht betroffen, löst Ängste aus, es entstehen Unsicherheiten, viele Fragen tauchen auf. Das Bestattungsamt steht Ihnen gerne zur Verfügung.