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Wegzug (Steuern)

Wegzug innerhalb der Schweiz

Wenn Sie in eine andere Gemeinde innerhalb der Schweiz umziehen, so sind Sie rückwirkend per 1.1. des Wegzugsjahres in der neuen Gemeinde steuerpflichtig. Bereits für dieses Steuerjahr versandte provisorische Rechnungen werden storniert und ein allfälliges Guthaben an Sie ausbezahlt. Von der neuen Gemeinde erhalten Sie eine neue provisorische Steuerrechnung. Abweichungen von dieser Regel sind bei quellensteuerpflichtigen Personen zu beachten.

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, so endet Ihre Steuerpflicht per Wegzugsdatum. Bitte melden Sie sich frühzeitig (mindestens einen Monat vor Wegzug) beim Gemeindesteueramt, da Sie für das aktuelle Jahr noch eine Steuererklärung bis zum Wegzugsdatum auszufüllen haben. Auf jeden Fall benötigen wir eine Zustelladresse in der Schweiz, da wir Entscheide nicht ins Ausland zustellen dürfen.

In unserem Online-Schalter können Sie die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle vornehmen.