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Steuerguthaben

Ergibt sich bei einer definitiven Steuerrechnung ein Steuerguthaben zu Ihren Gunsten, so wird dieses grundsätzlich mit noch offenen Rechnungen verbucht oder auf das aktuelle Steuerjahr umgebucht.

Verbleibt weiterhin ein Guthaben zu Ihren Gunsten, so wird dieses ausbezahlt. Sollten wir in unserem System noch keine Kontoverbindung abgelegt haben, so erhalten Sie mit der Schlussrechnung eine Kontoanfrage zugestellt.