Navigieren in Knonau

Grundstückgewinnsteuer

Für Fragen im Zusammenhang mit der Grundstücksteuer wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindesteueramt.

Wir empfehlen Ihnen zum Ausfüllen der Steuererklärung zur Grundstückgewinnsteuer das elektronische Formular zu verwenden, welches Sie im Online-Schalter finden. Vergessen Sie nicht, eine Kopie des notariell beglaubigten Vertrages und Kopien der Belege für alle deklarierten Anlagekosten beizulegen.

Die zuständige Einschätzungsbehörde ist der Gemeinderat Knonau.

open positions