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Sozialhilfe / Fürsorge

Das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich verpflichtet die Gemeinden zur Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Die Hilfe kann in der Beratung und Betreuung (persönliche Hilfe), aber auch in der Ausrichtung von Geldleistungen (wirtschaftliche Hilfe) bestehen.Wer für seinen Lebensunterhalt nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Dieses deckt in der Regel die Wohnkosten, die Krankenversicherung und die Kosten des Grundbedarfs nach SKOS.

Die Gemeinden im Bezirk Affoltern haben sich für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Sozialhilfe, im Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern  zusammengeschlossen. Personen, die eine Sozialberatung beanspruchen möchten, können sich direkt an den Sozialdienst oder das Sozialsekretariat wenden. Allfällige Gesuche um finanzielle Unterstützung sind direkt an den Sozialdienst Bezirk Affoltern zu richten.