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Schriftenempfangsschein

Der Schriftenempfangsschein dient zur Bestätigung, dass der Heimatschein auf der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde hinterlegt wurde.

Bei einem Zuzug wird der Heimatschein vom Zuzüger auf der Gemeindeverwaltung abgegeben und der Schriftenempfangsschein wird ausgestellt. Der Heimatschein wird nun auf der Verwaltung aufbewahrt bis der Besitzer wieder wegzieht.

Beim Wegzug muss der Schriftenempfangsschein auf der Gemeindeverwaltung gegen den Heimatschein umgetauscht werden, um sich am neuen Ort mit dem Heimatschein anmelden zu können. Der zurückgegebene Schriftenempfangsschein wird anschliessend von der Gemeindeverwaltung vernichtet.

Personen, welche Bürger ihres Wohnorts sind, haben meistens keinen Heimatschein und somit auch keinen Schriftenempfangsschein. Beim Wegzug dieser Personen muss der Heimatschein zuerst beim zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden.

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde, wird nicht automatisch ein neuer Schriftenempfangsschein ausgestellt. Es kann jedoch auf der Einwohnerkontrolle gegen Rückgabe des alten Schriftenempfangsscheins kostenlos ein neuer ausgestellt werden.

 Auf dem Schriftenempfangsschein sind folgende Personalien und Daten ersichtlich:

  • Name
  • Allianzname
  • Geborenenname
  • Rufname
  • Vornamen
  • Strasse
  • PLZ/Ort
  • Konfession
  • AHV-Nr.
  • Geburtsdatum
  • Zuzugsdatum
  • hinterlegte Schriften
  • Haushaltsnummer
  • Bewilligung
  • Zivilstand
  • Zivilstandsdatum
  • Zivilstandsort
  • Heimatort(e)
  • Vater
  • Mutter
  • Geburtsort
  • Anmeldungsdatum
  • Zuzugsort