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Zuzug (Einwohnerkontrolle)

Sie sind neu nach Knonau gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Bitte melden Sie sich innert 10 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via e-Umzug und bringen bzw. senden Sie uns folgende Unterlagen.

Schweizerische Staatsangehörige Anmeldeformular via Online-Schalter
Niederlassung
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (nur verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
  • Kopie Versicherungsnachweis/e Krankenkasse
  • Kopie AHV-Ausweis/e
  • CHF 40.– (pro erwachsene Person)
  • Wohnungsausweis/Mietvertrag
Nebenniederlassung/Wochenaufenthalter
  • Heimatschein
  • CHF 100.– (pro erwachsene Person)
  • Fragebogen für Wochenaufenthalter
Ausländische Staatsangehörige mit Zuzug aus einer zürcherischen Gemeinde
  • Anmeldeformular via 
  • Ausländerausweis Original
  • Reisepass (Kopie der Personalseite inkl. Ablaufdatum)
  • Familienbüchlein (nur verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
  • Kopie Versicherungsausweis/e Krankenkasse
  • Kopie AHV Ausweis/e
  • CHF 20.– (pro erwachsene Person)
  • Wohnungsausweis/Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige mit Zuzug aus einer ausserkantonalen Gemeinde
  • Anmeldeformular inkl. Gesuchsformular um Erteilung einer Kurz-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung via Online-Schalter
  • Ausländerausweis/e Original
  • Reisepässe (Kopie der Personalseite inkl. Ablaufdatum)
  • Familienbüchlein (nur verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
  • Kopie Versicherungsausweis/e Krankenkasse
  • Kopie AHV-Ausweis/e
  • CHF 20.– (pro erwachsene Person)
  • Wohnungsausweis/Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige mit Zuzug aus dem Ausland
  • Anmeldeformular inkl. Gesuchsformular  um Erteilung einer Kurz-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung via Online-Schalter
  • Reisepässe (Kopie der Personalseite, Ablaufdatum und dem Visum)
  • Internationale Geburtsschein/e
  • Internationaler Eheschein (verheiratete Personen)
  • CHF 20.– (pro erwachsene Person)
  • Wohnungsausweis/Mietvertrag

Die übermittelten Daten können erst nach Eingang der oben erwähnten Dokumente bearbeitet werden.

Militärdienstpflichtige beachten bitte die Hinweise unter www.amz.zh.ch