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Einreisebewilligung

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur dann zum Stellenantritt oder zum dauernden Aufenthalt einreisen, wenn sie eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung besitzen. Der/Die Bewilligungsinhaber/in muss sich innerhalb von 8 Tagen nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Weitere Angaben finden Sie unter Zuzug.