Adressauskunft
Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch
- ohne Einschränkungen bekanntgegeben: Name, Vorname, Wohnort, Zu- und Wegzugsdatum sowie, falls vorhanden, Beruf
- wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
- wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten
Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)
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voraussetzungslose Auskünfte Fr. 10.–
- wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 20.–
- wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.–
Bitte Briefmarken (keine Frankaturmarken) oder die entsprechende Note beilegen.
Die Anfrage richten Sie schriftlich an:
Gemeindeverwaltung Knonau
Einwohnerkontrolle
Stampfiplatz 1
8934 Knonau