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Adressauskunft

Benötigen Sie eine Adressauskunft?

Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch

  • ohne Einschränkungen bekanntgegeben: Name, Vorname, Wohnort, Zu- und Wegzugsdatum sowie, falls vorhanden, Beruf
  • wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen): Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
  • wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird (Interessennachweis beilegen): weitere Personendaten

Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)

  • voraussetzungslose Auskünfte Fr. 10.–
  • wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 20.–
  • wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.–

Bitte Briefmarken (keine Frankaturmarken) oder die entsprechende Note beilegen.

Die Anfrage richten Sie schriftlich an:

Gemeindeverwaltung Knonau
Einwohnerkontrolle
Stampfiplatz 1
8934 Knonau