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Zuzug (Steuern)

Zuzug innerhalb der Schweiz

Wenn Sie aus einer anderen Schweizer Gemeinde zuziehen, so sind Sie rückwirkend per 1.1. des Zuzugsjahres in Knonau steuerpflichtig. Bereits für dieses Steuerjahr versandte provisorische Rechnungen der alten Gemeinde werden storniert und ein allfälliges Guthaben an Sie ausbezahlt. Das Gemeindesteueramt Knonau stellt Ihnen eine neue provisorische Steuerrechnung zu, welche auf den Steuerdaten der alten Gemeinde beruht. Sollte diese nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen, so wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt, um eine Anpassung der provisorischen Rechnung zu beantragen.

Zuzug aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, so beginnt Ihre Steuerpflicht per Zuzugsdatum. Sie erhalten vom Gemeindesteueramt eine provisorische Rechnung aufgrund eines mutmasslich geschuldeten Betrages. Sollte diese nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen, so wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt, um eine Anpassung der provisorischen Rechnung zu beantragen.