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Identitätskarte

Wer eine Identitätskarte benötigt, muss immer persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde vorsprechen. Die Ausstellungsfrist beträgt maximal 10 Arbeitstage ab Antragsstellung.

Pass oder Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) müssen immer direkt beim kantonalen Passbüro beantragt werden.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Identitätskarte, die entwertet werden muss.
  • Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige
  • Keine alte Identitätskarte vorhanden: einen Ausweis mit Foto mitbringen
  • Passfoto, entsprechend den Anforderungen des Bundes (siehe Fotomustertafel )
  • Ev. Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Gebühr für IDK: Fr. 70.00 Erwachsene / Fr. 35.00 Kinder (kann direkt bar oder mit EC/Postcard am Schalter der Einwohnerkontrolle bezahlt werden)
Ausweise für Minderjährige und Entmündigte

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Minderjährige müssen ab 7 Jahren den Ausweisantrag ebenfalls unterschreiben.

Gültigkeitsdauer

Erwachsene: 10 Jahre
Kinder/Jugendliche (0 bis 18 Jahre): 5 Jahre

Betreffend des Gültigkeitsbereiches der Identitätskarte vergewissern Sie sich bei Ihrem Reisebüro.