Zuzug (Einwohnerkontrolle)
Sie sind neu nach Knonau gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Bitte melden Sie sich innert 10 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via e-Umzug und bringen bzw. senden Sie uns folgende Unterlagen.
Schweizerische Staatsangehörige |
Anmeldeformular via Online-Schalter |
Niederlassung |
- Heimatschein
- Familienbüchlein (nur verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
- Kopie Versicherungsnachweis/e Krankenkasse
- Kopie AHV-Ausweis/e
- CHF 40.– (pro erwachsene Person)
- Wohnungsausweis/Mietvertrag
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Nebenniederlassung/Wochenaufenthalter |
- Heimatschein
- CHF 100.– (pro erwachsene Person)
- Fragebogen für Wochenaufenthalter
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Ausländische Staatsangehörige mit Zuzug aus einer zürcherischen Gemeinde |
- Anmeldeformular via
- Ausländerausweis Original
- Reisepass (Kopie der Personalseite inkl. Ablaufdatum)
- Familienbüchlein (nur verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
- Kopie Versicherungsausweis/e Krankenkasse
- Kopie AHV Ausweis/e
- CHF 20.– (pro erwachsene Person)
- Wohnungsausweis/Mietvertrag
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Ausländische Staatsangehörige mit Zuzug aus einer ausserkantonalen Gemeinde |
- Anmeldeformular inkl. Gesuchsformular um Erteilung einer Kurz-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung via Online-Schalter
- Ausländerausweis/e Original
- Reisepässe (Kopie der Personalseite inkl. Ablaufdatum)
- Familienbüchlein (nur verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
- Kopie Versicherungsausweis/e Krankenkasse
- Kopie AHV-Ausweis/e
- CHF 20.– (pro erwachsene Person)
- Wohnungsausweis/Mietvertrag
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Ausländische Staatsangehörige mit Zuzug aus dem Ausland |
- Anmeldeformular inkl. Gesuchsformular um Erteilung einer Kurz-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung via Online-Schalter
- Reisepässe (Kopie der Personalseite, Ablaufdatum und dem Visum)
- Internationale Geburtsschein/e
- Internationaler Eheschein (verheiratete Personen)
- CHF 20.– (pro erwachsene Person)
- Wohnungsausweis/Mietvertrag
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Die übermittelten Daten können erst nach Eingang der oben erwähnten Dokumente bearbeitet werden.
Militärdienstpflichtige beachten bitte die Hinweise unter www.amz.zh.ch