Wegzug (Einwohnerkontrolle)
Bitte denken Sie daran, Ihren Wegzug innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle persönlich oder via e_Umzug zu melden und folgende Schriften mitzubringen oder einzusenden.
Schweizerische Staatsangehörige | Schriftenempfangsschein |
Ausländische Staatsangehörige | Ausländerausweis |
Militärdienstpflichtige beachten bitte die Hinweise unter www.amz.zh.ch.