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Verpflichtungserklärung

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als Erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandsvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandsvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung».

Mit diesem ausgefüllten Formular sprechen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vor. Bitte bringen Sie mit:

  • Verpflichtungserklärung mit vollständig ausgefüllten Personalien des Gesuchstellers und des Garanten (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
  • Einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Fr. 60.- pro Verpflichtungserklärung
  • evtl. Reiseversicherung (Mindestdeckungssumme Fr. 50'000.-)

Die Solvenzprüfung führt das Gemeindesteueramt auf Basis der vorhandenen Steuerakten durch. Bei unklaren aktuellen finanziellen Verhältnissen können zusätzliche Unterlagen notwendig sein:

  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. Fr. 4'000.-) oder aktuelle Bankkontoauszüge über Fr. 30'000.-.
  • Aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre pro Garant (nicht älter als 1 Monat / bei Ehepaaren je ein aktueller Auszug).

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.