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Baubewilligungsverfahren

Für das Erstellen oder Umbauen von Bauten benötigen Sie eine Baubewilligung. Das Hochbausekretariat der Gemeinde ist Ihre erste Anlaufstelle. Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren in Zusammenarbeit mit unserem Gemeindeingenieur, Ingenieurbüro gpw, von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Allgemein gilt:

  • Für Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind mindestens drei komplette Baugesuchsdossiers einzureichen. Zusätzlich zu den durch Bauherr und Projektverfasser unterzeichneten Plansätzen sind drei Original-Katasterpläne (zu beziehen beim Ingenieurbüro gpw) sowie ein Original-Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt) erforderlich.
  • Für Baugesuche im Anzeigeverfahren sind ebenfalls drei Sätze einzureichen, wobei nur Katasterplankopien und kein Grundbuchauszug notwendig sind.
  • Für diejenigen Vorhaben, die neben der baurechtlichen Bewilligung der örtlichen Baubehörde einer Bewilligung, Konzession oder Genehmigung anderer, insbesondere kantonaler Stellen bedürfen, ist pro zusätzlicher Instanz ein vollständiges zusätzliches Baudossier mitzuliefern.

Baugesuchsformulare können Sie bei der Baudirektion Kanton Zürich herunterladen.