Ackerbaustelle
Die Ackerbaustelle vollzieht die von der Abteilung Landwirtschaft des Kantons Zürich oder von der kantonalen Zentralstelle für Ackerbau erlassenen Weisungen (gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung).
Die Ackerbaustelle vollzieht die von der Abteilung Landwirtschaft des Kantons Zürich oder von der kantonalen Zentralstelle für Ackerbau erlassenen Weisungen (gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung).