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Bahnumschlag Fändweid

Ausgangslage

Der Kanton Zug arbeitete in den letzten Jahren an einer Aktualisierung des Konzepts für Kiesabbau und Deponien mit dem Ziel, die Kiesgewinnung und die Entsorgungsplanung im Kanton Zug künftig besser aufeinander abzustimmen. Ein zentrales Element der neuen Ausrichtung ist der verstärkte Einsatz des Bahntransports. Der Gemeinderat Knonau wurde nicht in die Planungsarbeiten miteinbezogen und erstmals am 18. November 2025 vom Kantonsplaner des Kantons Zug informiert.

Für den Transport von Kies zum bestehenden Betonwerk an der Grenze zur Gemeinde Knonau sowie von Aushubmaterial innerhalb des Kantons Zug ist der neue Bahnumschlagplatz «Fändweid» vorgesehen. Konkret soll vom bestehenden S-Bahn-Gleis ein neues Haltegleis abzweigen, welches auf der landwirtschaftlichen Parzelle Fändweid direkt angrenzend an das Industriegebiet Hasental zwischen Bahnlinie und Hauptstrasse realisiert werden soll. Die Güterzüge würden dazu jeweils in den Bahnhof Knonau einfahren und anschliessend zurück in das Haltegleis geführt. Auf dem Grundstück Fändweid ist der Güterumschlag vorgesehen, mit anschliessendem Weitertransport.

Projektverlauf

ab 2023: Planung Richtplananpassung Kanton Zug

Der Kanton Zug plant eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Von den vorgesehenen Änderungen sind insbesondere die Kies- und Deponiegebiete betroffen, namentlich die Kapitel E 3, E 4 und E 11 des Kies- und Deponiekonzepts (KiDeKo). Der Gemeinderat Knonau wurde nicht in die Planung einbezogen und erhielt erstmals an seiner Sitzung vom 18. November 2025 Kenntnis von diesem Projekt.

11/2025-01/2026: Mitwirkungsverfahren

Die Unterlagen zur Richtplananpassung 2025/2 liegen vom Donnerstag, 13. November 2025 bis Montag, 12. Januar 2026 öffentlich auf. Interessierte Personen werden eingeladen, sich zu informieren und während der Mitwirkungsfrist ihre Rückmeldungen, Anregungen und Vorschläge entweder über das Mitwirkungsverfahren, per E-Mail an info.arv@zg.ch oder postalisch an: Amt für Raum und Verkehr, Richtplananpassungen 25/2, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, einzubringen.

Mit einem Newsletter vom 20. November 2025 auf der Website der Gemeinde Knonau wird die Knonauer Bevölkerung über die Bestrebungen des Kantons Zug informiert.

01/2026: Vernehmlassung Gemeinderat Knonau

Der Gemeinderat Knonau hat im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens umfassend zur geplanten Richtplanänderung des Kantons Zug Stellung genommen. Er beantragt, den vorgesehenen Bahnumschlagplatz Fändweid aus raumplanerischen und ökologischen Gründen sowie aufgrund der zu erwartenden Luft- und Lärmemissionen für das Dorf Knonau vollständig aus dem Richtplan des Kantons Zug zu streichen. Stattdessen empfiehlt er, den Bahnumschlagplatz Rotkreuz vorzusehen.

Zudem beantragt der Gemeinderat, künftig auch die potenziell betroffenen Gemeinden ausserhalb des Kantons Zug angemessen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

06/2026: Sistierung und Neuterminierung Richtplananpassungen Kanton Zug

Gemäss Informationen auf der Website des Kantons Zug wurde das Kies- und Deponiekonzept (KiDeKo) zuerst sistiert ...

... und anschliessend neu terminiert.

09/2026: Bahnumschlag Fändweid im Zwischenergebnis aufgenommen

Der Zuger Regierungsrat hat die eingegangenen Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren detailliert ausgewertet und die notwendigen Interessenabwägungen vorgenommen. Aufgrund der Ergebnisse der Mitwirkung hat er beschlossen, den Bericht und Antrag an den Zuger Kantonsrat in wesentlichen Punkten anzupassen.

Der für die Gemeinde Knonau relevante Bahnumschlagplatz Fändweid wird aufgrund verschiedener noch offener Punkte im Zwischenergebnis aufgenommen (statt als Festsetzung). Der Kanton Zug wird verpflichtet, Synergien mit anderen Infrastrukturen abzuklären, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten und bis 2033 dem Zuger Kantonsrat einen Antrag zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.

Der Gemeinderat Knonau wird sich in dieser Sache weiterhin für die Interessen der Knonauer Bevölkerung einsetzen.

Auszug aus dem Bericht des Zuger Regierungsrates 

h) E 11.1.5 Bahnumschlagplatz Cham Fändweid

Bei den Umschlagplätzen steht vor allem die Frage im Vordergrund, wie Transporte effizient organisiert und Belastungen für die betroffene Bevölkerung möglichst gering gehalten werden können. Mehrere Eingaben behandeln die Frage der Bahnverladung, des Bahnanschlusses sowie der generellen Verlagerung von Transporten auf die Schiene. Dabei wird die Reduktion von Lastwagenverkehr als wichtiges Ziel genannt, insbesondere im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Lärmbelastung und Emissionen.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der Bahninfrastruktur oder ein Anschluss an das Schienennetz mit erheblichen technischen und finanziellen Anforderungen verbunden ist. Entsprechende Vorhaben seien daher nur dann weiterzuverfolgen, wenn sie betrieblich sinnvoll und raumplanerisch vertretbar sind.

Der geplante Bahnumschlagplatz für Kies und Aushub im Gebiet Fändweid ist ein sehr häufig kommentiertes Thema der Mitwirkung. Eine Mehrheit der Verbände und Parteien begrüsst die Festsetzung eines Bahnumschlagplatzes als wichtigen Bestandteil der künftigen Kiesversorgungsstrategie. Die SVP, der Baumeisterverband, die Wirtschaftskammer, die Gruppe Zuger Generalunternehmer, der Gewerbeverband, der WWF, Pro Natura Zug, die Natur- und Land-schaftskommission (NLK) sowie die Gemeinde Risch sprechen sich ausdrücklich für die Festsetzung aus. Mehrere Wirtschaftsverbände unterstreichen, dass bei einem Scheitern aller Kiesabbaustandorte sämtliche Kiesprodukte importiert werden müssten, was ohne einen Umschlagplatz unmöglich sei.

Ablehnend äussern sich das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, die ZPK, die Gemeinde Knonau (Kanton Zürich), die Interessengemeinschaft der betroffenen Unternehmen im angrenzenden Arbeitsgebiet Hasental sowie zahlreiche Privatpersonen. Sie beantragen, den Standort Fändweid höchstens als Zwischenergebnis aufzunehmen, nicht aber als Festsetzung. Weiter soll die Abwicklung des Materialumschlags über das Werkareal der JURA Materials Kies
& Beton AG erfolgen und der Einbezug der Gemeinde Knonau in die weitere Planung festgeschrieben werden.

Die SBB hält in ihrer Stellungnahme fest, dass die für den Betrieb eines Umschlagplatzes notwendigen Güterverkehrstrassen erst nach Umsetzung des Ausbauschritts 2035 (AS35), frühestens ab 2038, zur Verfügung stehen werden. Sie beurteilt die Realisierung eines neuen Anschlussgleises als ambitioniert und bemängelt, dass Fragen der Trassenkapazität und der Kapazität im Bahnhof Knonau in der Machbarkeitsstudie zu wenig vertieft behandelt worden seien. Zudem dürfe das Anschlussgleis einen zukünftigen Doppelspurausbau der SBB nicht behindern oder erschweren.

Die ZPK weist darauf hin, dass ein Bahntransport zwar eine Option für die mittel- und langfristige Versorgung sein könnte, jedoch auch für die Feinverteilung ab dem Umschlagplatz weiterhin Lastwagen eingesetzt würden, was die Umweltbilanz relativiere.

Zahlreiche Privatpersonen aus der Gemeinde Knonau äussern negative Auswirkungen des Umschlagplatzes auf Lärm, Staub, Schwerverkehr, Verkehrssicherheit, Immobilienwerte und ökologische Vernetzungsstrukturen. Mehrere Eingaben beantragen, stattdessen den Standort Rotkreuz oder Affoltern a. A. zu prüfen. Der Bahnverlad in Rotkreuz sei ein kostengünstigerer Standort mit ausreichend Land und gleichzeitig weniger Nutzungskonflikten. Diese Variante sei ebenfalls vertieft zu prüfen.

Weiteres Vorgehen

Wenn der Zuger Kantonsrat dem Antrag des Zuger Regierungsrats folgt, so ist davon auszugehen, dass weitere Gespräche, nun auch mit Einbezug der Gemeinde Knonau, stattfinden werden. Der Gemeinderat Knonau wird das Verfahren im Auge behalten und die Interessen der Gemeinde Knonau vertreten.

Kontakt

Fragen können per Mail an Gemeindepräsident Roland Buchmann gerichtet werden.