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Abstimmungen & Wahlen

Abstimmungen und Wahlen Kommunal (Gemeinde Knonau)
Grundlagen

Die meisten kommunalen Entscheide fällt der Stimmbürger an den Gemeindeversammlungen. Die Kantonsverfassung und das Gemeindegesetz schreiben teilweise vor, welche Entscheidungen derart wichtig sind, dass sie von den Stimmberechtigten an der Urne getroffen werden müssen. Zusätzlich kann die Gemeindeordnung weitere Geschäfte bestimmen, über die die Stimmberechtigten nur an der Urne beschliessen können. Der Nachteil der Urnenabstimmung gegenüber der Gemeindeversammlung besteht jedoch darin, dass die Stimmberechtigten ein Geschäft lediglich annehmen oder ablehnen können. Sie haben keine Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen.

Kommunale Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024​​​​​
Ersatzwahl für ein Mitglied der reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
Kommunale Urnenabstimmung vom 19. November 2023
Anpassung des Gründungsvertrages in Zusammenhang mit dem Beitritt der Gemeinde Stallikon in die Trägerschaft der interkommunalen Anstalt Dienstleistungscenter Amt (DILECA)
Abstimmungen und Wahlen Kanton (Zürich) und Bund (Schweiz)

Zu den Wahlen und Abstimmungen von Bund und Kanton finden Sie umfangreiche, aktuelle Informationen als auch Zahlen und Eckwerte zur Zürcher Demokratie und weiterführende Informationen zu den politischen Rechten. Der Bund informiert über die eidgenössischen Volksabstimmungen.

Um Einblick in das Stimmverhalten der Knonauer Stimmbürger zu erhalten, finden Sie Excel-Tabellen, in welchen die detaillierten Resultate aller Zürcher Gemeinden (Abstimmung anwählen und runterscrollen) zu finden sind.

Stimmverhalten der Knonauer Bevölkerung

Um Einblick in das Stimmverhalten der Knonauer Stimmbürger zu erhalten, finden Sie die kommunalen Wahl- und Abstimmungsprotokolle oder auch Excel-Tabellen, in welchen die detaillierten Resultate aller Zürcher Gemeinden (Abstimmung anwählen und runterscrollen) zu finden sind.

So üben Sie Ihr Stimmrecht aus
Handhabung des Stimmmaterials

Die Wahl- und Abstimmungsunterlagen werden drei bis vier Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag zugestellt. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben und zum Zeitpunkt der Abstimmung mindestens 18 Jahre alt sind.

Eine gültige Stimmabgabe ist nur mit den amtlichen Wahl- und Stimmzetteln möglich, welche von Ihnen persönlich und handschriftlich ausgefüllt werden müssen.

Ab Erhalt des Stimmmaterials können Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe nutzen oder wir nehmen während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Ihre Stimme an der Urne vorzeitig entgegen. Am Wahl- oder Abstimmungssonntag ist die Urnenöffnung jeweils ​​​​​​von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr im Gemeindehaus

  • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig aus.
  • Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne

Wir nehmen während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Ihre Stimme an der Urne vorzeitig entgegen. Am Wahl- oder Abstimmungssonntag ist die Urnenöffnung jeweils ​​​​​​von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr im Gemeindehaus.

  • Nehmen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne
Stimmabgabe durch Stellvertretung

Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.
  • Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Briefliche Stimmabgabe

Ab Erhalt des Stimmmaterials können Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe nutzen.

  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses.
  • Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
  • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig bei der Post auf oder werfen Sie dieses in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (rechts neben der Eingangstüre). Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Easyvote: Das Informationsportal für junge Stimmbürger

Die Beteiligung von Jugendlichen an Abstimmungen und Wahlen ist im Vergleich zu ihren älteren Mitbürgern sehr tief. Gerne möchten wir Sie darum auf easyvote hinweisen. Es handelt sich um ein Projekt des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente DSJ. easyvote möchte Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren auf eine einfache und verständliche Weise über das politische Geschehen informieren und sie zum Abstimmen und zu politischer Partizipation animieren. Interessant sind auch die easyvote Clips zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. 

VoteInfo: Die App zu den Abstimmungen und Wahlen

VoteInfo, die App zu den Abstimmungen und Wahlen, mit allen offiziellen Abstimmungs- und Wahlinformationen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Schnell, einfach und zuverlässig. Informieren Sie sich vor den Abstimmungen und Wahlen, mit den Erläuterungen und Erklärvideos von Bundesrat, Kantonen und Gemeinden. Verfolgen Sie am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag ab 12 Uhr laufend die aktualisierten Zwischenergebnisse. Oder lassen Sie sich per Push sofort auf amtliche Schlussresultate hinweisen. Die App VoteInfo ist für Android und iOS erhältlich.