Zurückhaltung beim Kauf von Feuerwerk
Aufgrund der extremen Trockenheit hat der Gemeinderat Knonau ab dem 8. Juli 2026 bis auf Widerruf beziehungsweise bis zur Aufhebung des kantonalen Feuerverbots, verschärfend zur kantonalen Regelung, für das gesamte Gemeindegebiet von Knonau ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot beschlossen. Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.
Sollte das Verbot bis zum 1. August 2026 nicht aufgehoben werden, würde somit aufgrund der hohen Gefahrenlage auch am Nationalfeiertag ein generelles Feuerwerkverbot für jegliches Feuerwerk gelten, sowohl für lärmendes als auch für nicht lärmendes wie Höhenfeuer, Fackeln, Bengalhölzer, Wunderkerzen, Vulkane, Sonnen und Ähnliches.
Der Bevölkerung wird deshalb empfohlen, aktuell beim Kauf von Feuerwerk für den 1. August zurückhaltend zu sein, da aus heutiger Sicht nicht garantiert werden kann, dass dieses am Nationalfeiertag auch tatsächlich gezündet werden darf. Besten Dank für das Verständnis und das verantwortungsvolle Verhalten.