Fristerstreckung Steuererklärung

Selbstständigerwerbenden und ausserkantonalen Steuerpflichtigen wird von Amtes wegen eine Frist bis zum 30. September zur Einreichung der Steuererklärung gewährt. Für alle Übrigen gilt die Frist bis zum 31. März. Die für Sie gültige Frist finden Sie unten auf dem Hauptformular angedruckt.

Die neue eFristverlängerung ermöglicht es Ihnen, rund um die Uhr die Frist zur Einreichung der Steuererklärung online zu verlängern. Die Zugangsdaten (Register-Nr. und Passwort) sind im Adressfenster auf dem Hauptformular Ihrer Steuererklärung unter „eServices“ aufgedruckt. Stellen Sie das Gesuch unbedingt noch vor Ablauf der Frist! Verspätete Gesuche können nicht berücksichtigt werden.


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